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Winterreifen: Wo sind sie Pflicht?

In vielen europäischen Ländern gilt eine Winterreifenpflicht, teilweise jedoch mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen, z. B. hinsichtlich des Zeitraums. Während es dazu in Deutschland keine gesetzliche Vorgabe gibt (Faustregel: zwischen Oktober und Ostern), müssen Winterreifen in Finnland vom 1. Dezember bis zum 28. Februar genutzt werden. In Großbritannien, Griechenland, Dänemark und anderen Ländern gibt es hingegen keine Winterreifenpflicht. Informieren Sie sich vor einer Reise ins Ausland über die dort herrschenden Vorschriften im Hinblick auf die Bereifung.

Winterreifenpflicht in Deutschland

Seit 2010 besteht in Deutschland eine gesetzliche Winterreifenpflicht. Sie basiert auf § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) und besagt, dass bei winterlichen Witterungsbedingungen - Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte, Reifglätte - nur mit Winterreifen gefahren werden darf.

Reifen bei Schnee und Eis

Die Anforderungen an Pkw-Reifen für den Wintereinsatz in Deutschland wurden zum 01.06.2017 neu geregelt. Sie sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 36 festgelegt:

„Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen […], durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) […] gekennzeichnet sind."

Außerdem wird die Beschriftung „M+S" für eine Übergangszeit noch als Nachweis für die Wintertauglichkeit anerkannt.

Für die erforderlichen Kennzeichnungen gelten folgende Fristen:
Alle bis zum 31. Dezember 2017 produzierten Reifen, die mit „M+S"/„M&S"/„M.S." gekennzeichnet sind, gelten in Deutschland noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen. Alle ab dem 01. Januar 2018 produzierten Reifen müssen mit dem Schneeflockensymbol (Alpine-Symbol / 3PMSF-Symbol) ausgestattet sein, damit sie in Deutschland für den Einsatz bei winterlichen Straßenverhältnissen zugelassen sind.

Maßgeblich ist das am Reifen angegebene Herstellungsdatum (DOT-Nummer).

Glätte und Schnee erfordern Winterreifen

Zusammengefasst dürfen bei Eis und Schnee ab 01. Juni 2017 nur Reifen mit Schneeflockensymbol benutzt werden. Die bis dahin vorgeschriebenen M+S-Reifen werden bis 30. September 2024 noch als Winterreifen anerkannt, wenn sie vor dem 01. Januar 2018 produziert wurden. Oftmals befinden sich beide Kennzeichnungen gleichzeitig auf einem Reifen.
Vor der Verwendung des Schneeflockensymbols/Alpine-Symbols müssen die Reifen in einem Standardtest ihre Leistungsfähigkeit auf schneebedeckter Fahrbahn nachweisen. Grundlage ist ein einheitliches Prüfverfahren unter Winterbedingungen mit festgelegten Testkriterien. Nur wenn ein Pkw-Reifen im Vergleich zu einem standardisierten Referenzreifen mindestens 7 % bessere Werte liefert, darf er mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet werden. Mit dem Schneeflockensymbol können auch Ganzjahresreifen versehen werden, sofern sie die Anforderungen erfüllen.
Für die Kennzeichnung „M+S"/„M&S"/„M.S." gibt es kein vorgegebenes Testverfahren. Das Alpine-Symbol gilt daher als einziger objektiver Nachweis für die Wintereignung.

Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister

Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister) hinsichtlich Winterreifen:

Verstoß Bußgeld (Euro) Punkte Fahrverbot
Fahren ohne wintertaugliche Reifen bei Glatteis, Schneeglätte,
Schneematsch, Eis- oder Reifglätte
60 1 Nein
… mit Behinderung anderer 80 1 Nein
… mit Gefährdung anderer 100 1 Nein
… mit Unfallfolge 120 1 Nein
Halter, die die Inbetriebnahme eines Kfz mit unzulässiger Bereifung angeordnet oder zugelassen haben 75 1 Nein

Aber Achtung, ohne Winterreifen kann es bei einem Unfall seitens der Versicherung Probleme geben! Einem Unfallverursacher könnte u. U. grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, was entsprechende Konsequenzen auf den Kasko-Versicherungsschutz haben könnte.
(Quellen: StVO, Bußgeldkatalog StVO, StVZO, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)

Winterreifenpflicht in Europa

Hier finden Sie die gesetzlichen Regelungen in anderen europäischen Ländern.

LandWinterreifenpflichtSchneekettenSpikesreifen
Albanien Keine Keine Keine
Belgien Keine gesetzliche Pflicht Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. Erlaubt von 1. November - 31. März bei Bussen und Fahrzeugen bis 3,5 t (und Anhänger); Montage auf allen Rädern erforderlich. Tempolimit 90 km/h (Autobahn / Schnellstraßen mit 2 Spuren), bzw. 60 km/h (alle anderen Straßen); Aukleber am Heck mit Geschwindigkeit "60" erforderlich.
Bosnien-Herzegowina Pflicht von 15. November - 15. April. M+S-Reifen / Winterreifen sind mind. auf den Antriebsrädern zu montieren. Erlaubt Nicht erlaubt
Bulgarien Situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Wetterbedingungen (Eis, Glätte, Schnee). Die Pflicht gilt nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Winterreifen müssen auf allen Rädern montiert werden. Erlaubt und kann durch Beschilderung angeordnet werden; Tempolimit 50 km/h. Nicht erlaubt
Dänemark Keine gesetzliche Pflicht Erlaubt Erlaubt von 1. November - 15. April; auf allen Rädern zu montieren.
Deutschland

Situative Winterreifenpflicht: Bei winterlichen Wetterverhältnissen sind Winterreifen (mit Schneeflocken-/Alpine-Symbol) Pflicht.
Übergangsregelung für M+S-Reifen: Vor 01. Januar 2018 produzierte M+S-Reifen sind bis zum 30. September 2024 als Winterreifen zugelassen.

Bußgeld bei Verstößen:
ab 60 Euro
Nur erlaubt bei spezieller Beschilderung; Tempolimit 50 km/h.

Nicht erlaubt

Außer in einer 15 km breiten Zone entlang der österreichischen Grenze (ausgeschlossen sind Autobahnen)

Estland Winterreifenpflicht je nach Wetterbedingungen von ca. 1. Dezember und 1. März. Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. Erlaubt von 1. Oktober - 1. März.
Finnland Winterreifenpflicht von 1. Dezember - 28. Februar (M+S-Reifen). Erlaubt, wenn Schneeketten keine Beschädigung der Fahrbahn erzeugen. Erlaubt von 1. November - erster Montag nach Ostern zulässig; Spikesreifen sind auf allen Rädern zu montieren.
Frankreich Keine gesetzliche; Winterreifen (M-S-Symbol) können aber durch spezielle Straßenbeschilderung angeordnet werden. Erlaubt und kann durch Beschilderung angeordnet werden; Tempolimit 50 km/h. Erlaubt von den Samstag vor 11. November - letzten März-Sonntag bei Fahrzeugen bis 3,5 t. Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h, Aufkleber mit Tempolimit am Heck erforderlich.
Griechenland Keine gesetzliche Pflicht Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. Nicht erlaubt
Großbritannien Keine gesetzliche Winterreifenpflicht Erlaubt, wenn Schneeketten keine Beschädigung der Fahrbahn erzeugen. Erlaubt, wenn die Straßen nicht beschädigt werden (nur winterliche Wetterbedingungen).
Irland Keine gesetzliche Pflicht; werden Winterreifen verwendet, müssen diese auf allen Rädern montiert werden. Nicht erlaubt Nicht erlaubt
Island Winterreifenpflicht je nach Wetterbedingungen von ca. 1. November - 14. April. Erlaubt, wenn die Verwendung erforderlich ist. Erlaubt; Tempolimit von 90 km/h
Italien Von 15. November - 31. März können Winterreifen auf bestimmten Straßenabschnitten kurzfristig durch extra Beschilderung zur Pflicht werden (bei winterlichen Wetterbedingung). Auf bestimmten Strecken, z.B. Aosta - Tal herrscht eine Winterreifenpflicht von 15. Oktober - 15. April (Winterreifen oder Schneeketten). Erlaubt, Schneeketten oder Winterreifen können durch Beschilderung angeordnet werden. Tempolimit mit Schneeketten 50 km/h. Erlaubt von 15. November und 15. März bei Fahrzeugen bis 3,5 t; Spikereifen sind auf allen Rädern (auch bei Anhängern) zu montieren. Höchstgeschwindigkeit 120 km/h (Autobahnen), bzw. 90 km/h (Landstraßen). Spritzschutz ist erforderlich (bei ausländischen PKW nur empfohlen).
Kroatien

Keine allgemeine Pflicht; Winterreifen (M-S-Symbol) können aber zwischen November und April bei winterlichen Wetterbedingungen angeordnet werden (Mitführen einer Schneeschaufel und Schneeketten für die Antriebsräder erforderlich).

Erlaubt und müssen im Fahrzeug mitgeführt werden (mind. für die Antriebsräder). Bei Glätte oder 5 cm Schnee sind Schneeketten Pflicht; generelle Pflicht in der Region Lika / Gorski Kotar. Nicht erlaubt
Lettland Winterreifenpflicht von 1. Dezember bis 1. März für PKW (und Anhänger) bis 3,5 t. Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. Erlaubt von Oktober - April.
Liechtenstein Keine gesetzliche Winterreifenpflicht; bei winterlichen Straßenverhältnissen werden Winterreifen empfohlen. Erlaubt und kann durch Beschilderung angeordnet werden; Tempolimit 50 km/h. Erlaubt von ca. 1. November - 30. April bei Fahrzeugen bis max. 3,5 t. Spikesreifen müssen auf allen Rädern montiert sein. Nicht erlaubt auf Autobahnen / Schnellstraßen; . Tempolimit 80 km/h; Aukleber mit Tempolimit am Heck erforderlich.
Litauen Winterreifenpflicht von 10. November - 1. April. Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. Im Winter erlaubt; Aufkleber am Heck erforderlich.
Luxemburg Pflicht bei winterlichen Wetterbedingungen (Schnee, Glatteis, Frost, ...). Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. Erlaubt von 1. Dezember - 31. März; Montage auf allen Rädern erforderlich. Tempolimit max. 90 km/h (Autobahnen), bzw. 60 km/h (alle anderen Straßen); Aufkleber mit Tempolimit am Heck erforderlich.
Malta Keine Keine Keine
Mazedonien Winterreifenpflicht von 15. November - 15. März bei Fahrzeugen von bis 3,5 t. Schwere Fahrzeuge müssen mit Winterreifen fahren oder alternativ Schneeketten für die Antriebsräder mitführen. Reisebusse und Fahrzeuge über 3,5 t zGG müssen eine Schneeschaufel mitführen. Erlaubt; Tempolimit mit Schneeketten von 70 km/h. Nicht erlaubt
Montenegro Winterreifenpflicht von 15. November - 31. März. Erlaubt und kann auf einigen Strecken notwendig sein. Nicht erlaubt
Niederlande Keine gesetzliche Pflicht Nicht erlaubt Nicht erlaubt
Norwegen Keine gesetzliche Pflicht; Empfehlung bei winterlichen Wetterbedingungen mind. für die Antriebsräder Schneeketten mitzuführen. Winterreifen sind an allen Rädern zu montieren. Erlaubt und Fahrzeuge über 3,5 t müssen Schneeketten im Winter dabei haben (Einreise ohne Schneeketten kann verweigert werden). Erlaubt von 1. November - Sonntag nach Ostern; Spikesreifen sind auf allen Rädern zu montieren. Auf bestimmten Strecken müssen Fahrzeuge mit Spikesreifen ein extra Ticket lösen, fahren ohne Ticket kostet ein Bußgeld von ca. 97 €.
Österreich

Winterreifenpflicht von 1. November - 15. April für Fahrzeuge bis 3,5 t bei winterlichen Straßenverhältnissen. M+S-Reifen an allen Rädern oder alternativ das Mitführen von Schneeketten für mind. die Antriebsrädern. Schwere Fahrzeuge brauchen mind. auf einer Antriebsachse Winterreifen (Mindestprofl 6 mm.

Bußgeld bei Verstößen: 35 € bzw. bis zu 5.000 € bei Gefährdung des Straßenverkehrs.

Erlaubt und Verwendung kann bei Fahrzeugen bis 3,5 t ohne Winterreifen von 1.November - 15. April bei Schnee / Eis vorgeschrieben sein. Empfohlenes Tempolimit von 50 km/h. Erlaubt von 1. Oktober - 31. Mai bei Fahrzeugen bis max. 3,5 t; Spikereifen sind auf allen Rädern zu montieren. Tempolimit 80 km/h (Landstraßen) bzw. 100 km/h (Autobahnen / Schnellstraßen; Aufkleber am Heck ist erforderlich. Spikes mit max. 2 mm über der Reifenlauffläche sind erlaubt.
Polen Keine gesetzliche Pflicht Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. Nicht erlaubt
Portugal Keine gesetzliche Pflicht Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. Nicht erlaubt
Rumänien Keine gesetzliche Pflicht Erlaubt, das Mitführen wird empfohlen. Nicht erlaubt
Russland Winterreifen oder Spikereifen (insb. in Sibieren) werden empfohlen. Erlaubt Nicht erlaubt
Serbien Winterreifenpflicht von 01. November - 1. April bei winterlichen Wetterbedingungen (Eis, Schnee) für Fahrzeuge bis 3,5 t. Schwere Fahrzeuge müssen eine Schneeschaufel dabei haben. Erlaubt und müssen bei entsprechender Wetterlage oder Beschilderung montiert werden. Nicht erlaubt
Schweden

Winterreifenpflicht von 1. Dezember - 31. März für Fahrzeuge (+ Anhänger) bis 3,5 t, wenn winterliche Wetterbedingungen vorliegen (M-S-Reifen). Mitführen von Frostschutzmittel und Schneeschaufel sind Pflicht.

Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. Erlaubt von je nach Wetterlage von ca. 1. Oktober - 15. April (Ausnahmen: Stockholm, Uppsala und Gothenburg); Spikesreifen sind auf allen Rädern zu montieren. Max. 50 Spikes pro 1m Reifen Abrollumfang.
Schweiz

Keine gesetzliche Winterreifenpflicht; Empfehlung von Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen (ohne Winterreifen ggf. Mithaftung oder Geldbuße bei Verkehrsbehinderung).

Erlaubt und müssen bei entsprechender Wetterlage oder Beschilderung montiert werden. Erlaubt (bis 3,5 t) von 1. November - 30. April; Spikesreifen sind auf allen Rädern zu montieren. Auf Autobahnen / Schnellstraßen nicht erlaubt; Tempolimit max. 80 km/h (Aukleber am Heck erforderlich).
Slowakei

Bedingte Winterreifenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 T bei winterlichen Wetterbedingungen. LKW über 3,5 t müssen von 15. November - 31. März mit Winterreifen ausgestattet sein.

Auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen auf den Antriebsrädern erlaubt. Nicht erlaubt
Slowenien

Generelle Winterreifenpflicht von 15. November - 15. März; darüber hinaus auch bei winterlichen Straßenverhältnissen. Auf allen Rädern bei Fahrzeugen bis 3,5 t, bei schweren Fahrzeugen nur auf den Antriebsrädern. Oder Alternativ: Mitführen von Schneeketten.

Erlaubt; Tempolimit mit Schneeketten von 50 km/h. Nicht erlaubt
Spanien Keine gesetzliche Winterreifenpflicht Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen; Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Nicht erlaubt
Tschechien

Winterreifenpflicht: Von 1. November - 31. März winterlichen Straßenverhältnissen, müssen Fahrzeuge bis 3,5 t mit Winterreifen ausgestattet sein. Schwere Fahrzeuge benötigen Winterreifen nur an der Antriebsachse (Mindestprofiltiefe 6mm). Winterreifen sind auch Pflicht, wenn durch extra Straßenbeschilderung angeordnet.

Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. Nicht erlaubt
Türkei Keine allgemeine Pflicht, zwischen Dezember - März bei winterlichen Wetterbedingungen Erlaubt auf schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen. Nicht erlaubt
Ukraine Winterreifenpflicht von November - März; Mindestprofiltiefe 6 mm Erlaubt Erlaubt
Ungarn Keine gesetzliche Pflicht; Winterreifen können durch spezielle Beschilderung angeordnet werden Erlaubt und müssen bei entsprechender Wetterlage oder Beschilderung montiert werden. Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h; bei fehlenden Schneeketten kann die Einreise verwehrt werden. Nicht erlaubt
Zypern Keine gesetzliche Pflicht Auf Straßen in den Bergen erlaubt Auf Straßen in den Bergen erlaubt

Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
Quelle: Automobilclub von Deutschland e.V., AvD.de
Stand: 09/2013

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