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Reifenbezeichnungen - und wie sie gelesen werden

Um den passenden Satz Reifen zu finden, sind in den Reifenbezeichnungen auf der Reifenseitenwand alle wichtigen Kennwerte zusammengefasst. Wir erklären Ihnen hier ganz genau, wie Sie die Markierungen entschlüsseln.

Die Informationen auf der äußeren Seitenflanke ihrer aktuellen Bereifung umfassen den Reifenhersteller selbst, den Reifentyp, den Geschwindigkeitsindex, das Herstelldatum (DOT-Nummer) u.v.m.In der Zulassungsbescheinigung Teil I finden Sie diese Angaben ebenfalls.

Beachten Sie: Unter Umständen unterscheiden sich die Angaben von Vorder- und Hinterachse.

Beschäftigen Sie sich erstmalig mit dem Thema der Reifenbezeichnungen, erscheinen die Buchstaben und Buchstabenkombinationen zunächst irritierend. Um Beispiele zu benennen: M steht für eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h, was häufig auf Not- und Reserveräder zutrifft, die unter dem Kürzel RF (Runflat-Reifen) geführt werden. Reifen mit der Kennzeichnung H sind für bis zu 210 km/h zugelassen. Dazwischen gibt es viele weitere Abstufungen…

Keine Angst! Anhand unserer Grafik können Sie ganz einfach ablesen, was die Zahlen und Buchstaben auf Ihrem Reifen bedeuten

Sonderregelungen in einigen europäischen Ländern

Winterreifenpflicht in Europa

Ganz allgemein gilt: Ist "Winterausrüstung" (lt. Beschilderung) vorgeschrieben, dann erfordert dies Reifen mit Schneeflocken-Symbol.


Während in Deutschland keine Winterreifenpflicht besteht, wird im Winter in Österreich eine Profiltiefe von mindestens 4 mm gefordert.


Seit dem 1. November 2021 sind Winterreifen auch in Frankreich unter bestimmten Bedingungen Pflicht. Dies gilt für die folgenden Gebirgsmassive: Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura-Massiv, Pyrenäen und Vogesen.

Weitere Länder mit Winterreifenpflicht finden Sie hier.

Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?

Abweichend von dem Grundsatz, dass die Bezeichnungen in den Fahrzeugpapieren und am Reifen übereinstimmen müssen, gelten folgende Ausnahmen:

  • Lastindex LI: Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 195/65 R 15 91 T, Reifenaufschrift: 195/65 R 15 89 T.
  • Geschwindigkeitssymbol: Er darf "höherwertiger" sein als die entsprechenden Eintragungen in den Papieren. Beispiel: Fz.-Schein 205/55 R 16 91 H, zulässig sind Reifen mit Aufschrift: 205/55 R 16 91 V.
  • Winter-/Ganzjahresreifen: Der Geschwindigkeitsindex darf für niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gelten, als in den Fz.-Papieren für Sommerreifen eingetragen. In diesen Fällen muss ein Aufkleber mit der für den M+S-Kennung mit Schneeflockensymbol im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden. Beispiel: Fz.-Schein 195/65 R 15 89 H (Sommerreifen), zulässig sind auch Reifen mit Aufschrift: 195/65 R 15 89 Q M+S-Kennung mit Schneeflockensymbol. In diesem Fall ist aber auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges durch die des Reifens entsprechend begrenzt und unbedingt einzuhalten.
  • P-Reifen: Die mit einem „P" gekennzeichneten Reifen wurden in den USA oder Australien hergestellt. Das P ist ein Vermerk über den Verwendungszweck als " Passenger Car". Sie sind demnach für normale PKWs vorgesehen. Sie dürfen verwendet werden, wenn sie entsprechend der ECE-R30 gekennzeichnet sind, d.h. ihre Betriebskennung muss der in diesem Informationsblatt dargestellten Form entsprechen. Weicht die Kennzeichnung von der ECE-R 30 ab (z.B. kein Load-Index, kein Speed-Index), so muss der Reifenhersteller schriftlich die Übereinstimmung dieser Reifen mit entsprechenden Anforderungen der ECE-Norm bestätigen. Diese Bestätigung hat der Fahrer immer mitzuführen. Sind in den Papieren (insbesondere von US-Modellen) "P"-Reifen eingetragen, so dürfen auch nach ECE-R 30 geprüfte Reifen verwendet werden, wenn mit Ausnahme des fehlenden Buchstabens "P" die Kennzeichnung auf dem Reifen mit Eintrag in den Fz.-Papieren übereinstimmt.
  • ZR- und VR-Reifen: Sofern diese in den Papieren älterer Fahrzeuge noch eingetragen sind, dürfen gleich große W - Reifen (bis 270 km/h) mit ausreichender Tragfähigkeit verwendet werden, wenn die Fz.-Höchstgeschwindigkeit 260 km/h (lt. Fahrzeugschein Ziffer 6) nicht überschritten wird und keine weitere Typen- oder Fabrikatsbindungen (Ziffer 33) eingetragen sind. In Zweifelsfällen sollten Fahrzeug- bzw. Reifenhersteller befragt werden.

Wollen Sie Reifen mit Dimensionen montieren lassen, die nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sind, wenden Sie sich an uns. Wir können Ihnen mitteilen, ob weitere Reifendimensionen nachträglich freigegeben wurden oder ob andere Räder-Reifen-Kombinationen zulassungsfähig sind.

Reifenbreite (3)


Reifenhöhe / Höhen-Breiten-Verhältnis (4)


Reifenbauart (5)


Felgendurchmesser (6)


Lastenindex (7)


Geschwindigkeitsindex (8)


Tubeless (9)


Herstellerdatum (10)


Verschleißanzeiger (11)


Zusatzbezeichnung für Reifen mit erhöhter Tragfähigkeit (12)


M+S-Kennung mit Schneeflockensymbol (Winterreifen/Ganzjahresreifen) (13)


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